FATCA: Warum deine deutsche Bank nach der US-Steuernummer fragt und was das für dich bedeutet

Deine deutsche Bank will plötzlich ein Formular W-9 oder eine US-Steuernummer? Dahinter steckt FATCA. Hier liest du, wer betroffen ist, welche Daten fließen und wie sich FATCA von FBAR unterscheidet.

Von Redaktion LebenInDenUSAVeröffentlicht 13 Min. Lesezeit
FATCA: Warum deine deutsche Bank nach der US-Steuernummer fragt und was das für dich bedeutet
Foto: Kelly Sikkema auf Unsplash

FATCA ist ein US-Gesetz, das Banken weltweit verpflichtet, Konten von US-Steuerpflichtigen an die USA zu melden. Fragt dich deine deutsche Bank nach einer US-Steuernummer, hat sie bei dir ein Merkmal gefunden, das auf eine Verbindung in die USA hindeutet. Das kann ein Geburtsort sein, eine Adresse oder eine Telefonnummer. Die Bank muss jetzt klären, ob du für die US-Steuerbehörde als U.S. Person giltst.

Für uns Deutsche ist das zunächst schwer zu glauben. Bei uns richtet sich die Steuerpflicht nach dem Wohnsitz: Wer auswandert und sich abmeldet, ist für das deutsche Finanzamt irgendwann raus. Die USA besteuern dagegen nach der Staatsbürgerschaft. Ein US-Bürger bleibt steuerpflichtig, egal ob er in Ohio lebt oder in Oberbayern. FATCA sorgt dafür, dass der Internal Revenue Service davon erfährt.

Was ist der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)?

Der Foreign Account Tax Compliance Act, kurz FATCA, wurde im März 2010 als Teil eines größeren Arbeitsmarktgesetzes verabschiedet. Sein Ziel ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung über Auslandskonten. Zur Geschichte gehört die Affäre um die Schweizer Großbank UBS ab 2008. Damals wurde bekannt, wie viel Vermögen US-Steuerpflichtige unversteuert im Ausland geparkt hatten.

Das Prinzip ist einfach. Finanzinstitute außerhalb der USA melden dem Internal Revenue Service (IRS), der US-Steuerbehörde, welche ihrer Kunden U.S. Persons sind und was auf deren Konten liegt. Eine ausländische Bank, die nicht mitmacht, muss mit 30 Prozent Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen aus den Vereinigten Staaten rechnen. Dieser Hebel hat praktisch alle großen Finanzinstitute der Welt zur Teilnahme gebracht.

Der Foreign Account Tax Compliance Act wirkt dabei von zwei Seiten. Die Banken melden von sich aus. Zusätzlich hast du als U.S. Person eigene Meldepflichten in deiner US-Steuererklärung. Beide Meldungen landen beim IRS und lassen sich abgleichen.

Wie läuft FATCA in Deutschland? Intergovernmental Agreement und FATCA-USA-Umsetzungsverordnung

Eine deutsche Bank darf Kundendaten nicht einfach an eine ausländische Behörde schicken, das deutsche Datenschutzrecht steht dagegen. Deshalb haben Deutschland und die Vereinigten Staaten am 31. Mai 2013 ein zwischenstaatliches Abkommen unterzeichnet, ein sogenanntes Intergovernmental Agreement nach Modell 1. Sein sperriger offizieller Name spricht von der Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten. Der Bundestag hat das Abkommen im Oktober 2013 per Gesetz ratifiziert. Die Einzelheiten regelt die FATCA-USA-Umsetzungsverordnung vom Juli 2014.

Modell 1 bedeutet: Die deutschen Finanzinstitute melden nicht direkt an den Internal Revenue Service. Sie melden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit Sitz in Bonn. Das Bundeszentralamt für Steuern bündelt die Meldungen und leitet sie an den IRS weiter. Nach der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung geht die Meldung jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres an das BZSt.

Auf dem Papier ist das Abkommen gegenseitig. Auch US-Banken sollen Informationen über Konten von Personen liefern, die in Deutschland ansässig sind. Der Umfang ist allerdings deutlich kleiner. Die Zusammenarbeit läuft in der Praxis vor allem in eine Richtung.

Welche Daten meldet deine Bank an das Bundeszentralamt für Steuern?

Der Inhalt der Meldung ist genau festgelegt. Für jedes meldepflichtige Konto gehen diese Angaben an die deutsche Finanzverwaltung und von dort in die USA:

  • Name und Adresse des Kontoinhabers
  • US-Steuernummer (TIN), bei Privatpersonen die Social Security Number, also die US-Sozialversicherungsnummer
  • Kontonummer und Name der Bank
  • Kontostand oder Depotwert zum Jahresende
  • Zinsen, Dividenden, sonstige Erträge und Verkaufserlöse

Betroffen sind nicht nur Girokonten. Unter FATCA fallen auch Sparkonten, Depots und bestimmte Versicherungen, nämlich Produkte mit Rückkaufswert wie Kapitallebens- und private Rentenversicherungen. Eine reine Risikolebensversicherung gehört nicht dazu. Auch Unternehmen und Gesellschaften können gemeldet werden, wenn US-Personen sie beherrschen.

Das ist unbequem, aber eindeutig: Führt dich deine deutsche Bank als U.S. Person, kennt der IRS deine Konten in Deutschland. Das Tagesgeldkonto daheim bleibt nicht unter dem Radar.

Wer ist eine U.S. Person nach FATCA?

Die Frage nach der US-Steuerpflicht ist der Kern der ganzen Sache. Wer aus Deutschland kommt, denkt dabei an den Wohnsitz. Die Vereinigten Staaten ziehen den Kreis deutlich weiter.

Die drei Gruppen, die immer dazugehören

  • US-Staatsbürger, auch mit zusätzlichem deutschen Pass und egal, wo sie wohnen
  • Green-Card-Inhaber, also Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht, solange die Green Card besteht
  • Personen, die den Substantial Presence Test erfüllen, den Test der wesentlichen Anwesenheit: mindestens 31 Tage im laufenden Jahr und insgesamt 183 gewichtete Tage über drei Jahre. Dabei zählen die Tage des laufenden Jahres voll, die des Vorjahres zu einem Drittel und die des Vorvorjahres zu einem Sechstel.

Für bestimmte Visa, etwa für Studenten, gibt es Ausnahmen vom Anwesenheitstest. Wer mit einem Arbeitsvisum in den USA lebt, ist dagegen meist schon im ersten Jahr steuerlich ansässig.

Welche Hinweise lösen bei der Bank eine Nachfrage aus?

Banken suchen in ihren Kundendaten nach sogenannten US-Indizien:

  • Geburtsort in den USA
  • US-Adresse als Wohn- oder Postanschrift
  • US-Telefonnummer
  • Dauerauftrag auf ein Konto in den USA
  • Vollmacht für eine Person mit US-Adresse
  • eine c/o-Adresse oder eine reine Postfachadresse als einzige Anschrift

Ein Indiz bedeutet nicht, dass du eine U.S. Person bist. Es bedeutet nur, dass die Bank nachfragen muss. Typisch ist der Fall, dass jemand nach der Rückkehr aus den USA seine amerikanische Handynummer im Online-Banking stehen lässt.

Warum will die Bank eine Selbstauskunft und das Formular W-9?

Den Fragebogen, den die Bank dir per Post oder im Online-Postfach schickt, nennt sie meist Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit. Er deckt zwei Verfahren gleichzeitig ab: FATCA und CRS. Der Common Reporting Standard (CRS) ist das Gegenstück der OECD. Über 100 Länder tauschen damit Daten über Finanzkonten aus. Deutschland setzt den CRS über das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz um. Die USA machen beim CRS nicht mit, für sie gibt es eben FATCA.

In der Selbstauskunft gibst du an, in welchen Staaten du steuerlich ansässig bist, und nennst die jeweilige Steueridentifikationsnummer. Dazu kommt die Frage nach einer US-Staatsangehörigkeit. Bei der Ansässigkeit kann mehr als ein Staat zutreffen. Wer in den USA lebt und in Deutschland noch eine Wohnung hat, ist unter Umständen in beiden Staaten steuerlich ansässig.

Bist du U.S. Person, verlangt die Bank zusätzlich das Formular W-9 des IRS, mit dem du deine US-Steuernummer bestätigst. Bist du keine, obwohl ein Indiz vorliegt, nimmst du das Formular W-8BEN und einen Nachweis. Beim US-Geburtsort ist das zum Beispiel die Bescheinigung über den Verlust der Staatsbürgerschaft.

Die Fragen zu ignorieren, löst nichts. Ohne Selbstauskunft muss die Bank das Konto nach dem Abkommen wie ein meldepflichtiges US-Konto behandeln. Viele Institute kündigen in diesem Fall die Geschäftsbeziehung.

Accidental Americans: in den USA geboren, nie dort gelebt

Wer in den USA geboren wird, ist automatisch US-Staatsbürger. Das gilt auch dann, wenn beide Eltern Deutsche sind und die Familie nach drei Monaten zurück nach Deutschland zieht. Diese Menschen nennt man Accidental Americans, also zufällige Amerikaner. Viele erfahren erst durch den Brief ihrer Bank, dass sie seit Jahrzehnten in den USA steuerpflichtig sind.

Die Folgen sind handfest. Manche Banken kündigen Konten oder eröffnen keine neuen. Fondssparpläne sind schwierig, weil viele deutsche Fondsgesellschaften und Depotbanken US-Personen wegen des US-Wertpapierrechts ablehnen. Dazu kommt ein Steuerproblem: Deutsche Investmentfonds gelten in den USA als PFIC, eine Fondsart mit aufwendiger Meldung und ungünstiger Besteuerung. Auch bei einer Baufinanzierung sind einzelne Institute zurückhaltend.

Zwei Wege werden häufig genannt:

  • Die Streamlined Foreign Offshore Procedures des IRS. Damit holst du die Steuererklärungen der letzten drei Jahre und die FBAR-Meldungen der letzten sechs Jahre nach und erklärst, dass das Versäumnis nicht vorsätzlich war. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland fällt dabei in der Regel kein Strafzuschlag an.
  • Die Abgabe der US-Staatsbürgerschaft. Sie erfordert einen persönlichen Termin bei einer US-Auslandsvertretung, in Deutschland etwa beim Generalkonsulat in Frankfurt am Main. Die Gebühr lag lange bei 2.350 Dollar, den aktuellen Betrag nennt travel.state.gov. Wer die letzten fünf Jahre steuerlich nicht ordentlich erklärt hat, gilt dabei als sogenannter Covered Expatriate. Dann kann eine Wegzugssteuer drohen.

Die deutsche Staatsangehörigkeit bleibt bei der Abgabe der amerikanischen unberührt, wenn du beide von Geburt an hattest. Ob einer dieser Wege für dich passt, klärst du mit einem Steuerberater, der auf US-Steuerrecht spezialisiert ist.

Formular 8938: Was FATCA für deine eigene US-Steuererklärung bedeutet

Neben der Bankmeldung gibt es die FATCA-Pflicht für Privatpersonen. Wer eine US-Steuererklärung abgeben muss, legt ab bestimmten Schwellen das Formular 8938 bei, die Erklärung über ausländisches Finanzvermögen. Die Werte sind seit Einführung unverändert, Stand Oktober 2026:

  • Wohnsitz in den USA, ledig oder getrennt veranlagt: über 50.000 Dollar am Jahresende oder über 75.000 Dollar zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr
  • Wohnsitz in den USA, gemeinsam veranlagt: über 100.000 Dollar am Jah resende oder über 150.000 Dollar zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr
  • Wohnsitz im Ausland, ledig oder getrennt veranlagt: über 200.000 Dollar am Jahresende oder über 300.000 Dollar zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr
  • Wohnsitz im Ausland, gemeinsam veranlagt: über 400.000 Dollar am Jahresende oder über 600.000 Dollar zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr

Gezählt wird alles, was bei Finanzinstituten außerhalb der USA liegt: Konten, Depots, Versicherungen mit Rückkaufswert und Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften. Für die Umrechnung von Euro in Dollar nimmst du den Jahresendkurs, den das US-Finanzministerium veröffentlicht.

Für Deutsche, die mit Green Card oder Arbeitsvisum in den USA leben, ist das der Punkt, an dem sie FATCA zum ersten Mal selbst betrifft. Das Tagesgeldkonto bei der Sparkasse, das Depot bei der Direktbank und die alte Riester-Police zählen zusammen. Wer in Deutschland jahrelang gespart hat, liegt schneller über 50.000 Dollar, als er denkt.

Das Formular 8938 geht mit der Steuererklärung an den IRS, also bis zum 15. April. Wer im Ausland lebt, bekommt automatisch Aufschub bis zum 15. Juni. Wird es nicht abgegeben, droht eine Strafe von 10.000 Dollar, nach Aufforderung durch den IRS bis zu 50.000 Dollar zusätzlich. Die aktuellen Formulare und Anleitungen findest du auf irs.gov.

Was ist FBAR und wie unterscheidet es sich von FATCA?

Viele verwechseln die beiden, und das ist teuer. FBAR steht für Report of Foreign Bank and Financial Accounts, die Meldung ausländischer Konten. Sie ist älter als der Foreign Account Tax Compliance Act und hat mit der Steuererklärung formal nichts zu tun. Gemeldet wird nicht an den IRS, sondern an FinCEN, eine Behörde des US-Finanzministeriums zur Bekämpfung von Finanzkriminalität.

Die Schwelle ist viel niedriger. Sobald alle deine Konten im Ausland zusammen irgendwann im Jahr mehr als 10.000 Dollar enthalten, musst du melden. Dabei zählen auch Konten, über die du nur verfügen darfst, etwa das Konto deiner Eltern, für das du eine Vollmacht hast.

FATCA (Formular 8938) FBAR (FinCEN Form 114)
Behörde Internal Revenue Service (IRS) FinCEN, US-Finanzministerium
Schwelle ab 50.000 Dollar (USA, ledig) bis 600.000 Dollar (Ausland, gemeinsam) über 10.000 Dollar zusammen, einmal im Jahr reicht
Formular Form 8938, Teil der Steuererklärung FinCEN Form 114, separat online über das BSA E-Filing System
Frist 15. April, im Ausland 15. Juni, mit Verlängerung 15. Oktober 15. April, automatische Verlängerung bis 15. Oktober
Strafen 10.000 Dollar, nach Mahnung bis zu 50.000 Dollar mehr nicht vorsätzlich: rund 16.000 Dollar pro Jahr, vorsätzlich: mehr als 160.000 Dollar oder 50 Prozent des Kontostands

Die FBAR-Strafen werden jährlich an die Inflation angepasst, die Werte in der Tabelle geben die Größenordnung mit Stand 2026 an. Wichtig ist: Beide Meldungen können gleichzeitig nötig sein. Wer über beiden Schwellen liegt, meldet dieselben Konten zweimal, einmal an FinCEN und einmal an den IRS.

Darf eine deutsche Bank US-Personen ablehnen?

Ja, in den meisten Fällen schon. Banken in Deutschland unterliegen der Vertragsfreiheit. Für Kunden mit US-Bezug bedeutet FATCA zusätzlichen Prüfaufwand, und manche Institute sparen sich das. Besonders bei Depots, Fondssparplänen und Anlageberatung lehnen viele Banken U.S. Persons ab, weil sie sonst US-Wertpapierrecht beachten müssten.

Eine Grenze gibt es: Wer sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat nach dem Zahlungskontengesetz Anspruch auf ein Basiskonto. Die Staatsbürgerschaft allein ist kein zulässiger Grund für eine Ablehnung. Für Sparpläne, Kredite oder Depots gilt dieser Anspruch nicht.

Mein Rat: Frag vor der Kontoeröffnung direkt, ob die Bank Kunden mit US-Steuerpflicht annimmt. Direktbanken antworten darauf oft im Kontakt-Formular oder in den FAQ. Wer in den USA lebt, sollte zusätzlich klären, ob die Bank Kunden mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten überhaupt führt. Das ist eine eigene Frage, die viele Deutsche erst nach dem Umzug stellen.

Was passiert, wenn du nicht meldest?

Hier ist der Unterschied zwischen den beiden Seiten von FATCA wichtig. Die Bank meldet ohnehin, darauf hast du keinen Einfluss. Deine Konten landen also über das Bundeszentralamt für Steuern beim IRS, ob du selbst etwas erklärst oder nicht.

Fehlt dann deine eigene Meldung, passen die Daten nicht zusammen. Der IRS gleicht die Bankmeldungen mit den Steuererklärungen ab. Neben den Strafen für fehlende Formulare 8938 und FBAR kann die Verjährung für die gesamte Steuererklärung gehemmt werden, solange das Formular 8938 fehlt.

Was viele beruhigt: Wer in Deutschland lebt und hier Steuern zahlt, schuldet den USA dank Doppelbesteuerungsabkommen und Anrechnung der deutschen Steuer oft nichts oder sehr wenig. Die Pflicht zur Erklärung bleibt trotzdem. Bei FATCA geht es meist weniger um die Steuer als um die Meldepflicht.

Insidertipp: So reagierst du auf den Brief deiner Bank

Der Brief mit der Selbstauskunft wirkt bedrohlich, ist aber Routine. Banken verschicken ihn an alle Kunden, bei denen ein Indiz auftaucht, oft auch nach einer Adressänderung.

  1. Prüf zuerst, welches Indiz die Bank gefunden hat. Oft steht es im Schreiben. Ist es nur eine alte US-Telefonnummer oder eine c/o-Adresse aus der Zeit im Ausland, reicht es meist, die Daten zu korrigieren und die Selbstauskunft ehrlich auszufüllen.
  2. Trag bei der steuerlichen Ansässigkeit alle Staaten ein, die zutreffen, mit der jeweiligen Steueridentifikationsnummer. In Deutschland ist das die elfstellige Steuer-ID, in den USA die Social Security Number.
  3. Bist du U.S. Person, füll das W-9 aus und halte die Frist der Bank ein. Wer nicht antwortet, riskiert die Kündigung.
  4. Bist du in den USA geboren, aber unsicher, ob du noch Amerikaner bist, kläre das vor dem Ausfüllen. Ein falsches Häkchen bei der Staatsangehörigkeit hilft dir nicht.

Bei Fragen zur Übermittlung deiner Daten ist das Bundeszentralamt für Steuern der richtige Ansprechpartner, Informationen dazu stellt es auf bzst.de zur Verfügung. Bei Fragen zu deiner persönlichen Steuerpflicht sind es Steuerberater mit Schwerpunkt US-Steuerrecht. In Deutschland sitzen viele davon in Frankfurt am Main, München und Berlin.

FAQ zu FATCA

Was ist FATCA einfach erklärt?

Der Foreign Account Tax Compliance Act ist ein US-Gesetz gegen Steuerhinterziehung. Banken auf der ganzen Welt melden Konten von US-Steuerpflichtigen an die US-Steuerbehörde. In Deutschland läuft die Meldung über das Bundeszentralamt für Steuern.

Wer ist nach FATCA meldepflichtig?

Meldepflichtig sind zwei Gruppen. Finanzinstitute melden die Konten ihrer Kunden mit US-Bezug. U.S. Persons, also US-Bürger, Green-Card-Inhaber und Personen mit Substantial Presence, melden ihr ausländisches Vermögen ab den Schwellen des Formulars 8938 selbst.

Ist FATCA in Deutschland Pflicht?

Ja. Durch das Abkommen von 2013, das Ratifizierungsgesetz und die FATCA-USA-Umsetzungsverordnung ist FATCA deutsches Recht. Deutsche Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen müssen mitmachen. Die FATCA-Verträge zwischen Staaten und Instituten lassen keinen Spielraum für den einzelnen Kunden.

Wer ist von FATCA betroffen?

Alle US-Staatsbürger mit Konten außerhalb der USA, Green-Card-Inhaber, Deutsche, die in den USA steuerlich ansässig sind, und Accidental Americans. Dazu kommen Unternehmen und Gesellschaften, die von US-Personen beherrscht werden.

Gilt FATCA auch für Depots und Versicherungen?

Ja. Gemeldet werden neben Konten auch Depots und Versicherungsprodukte mit Rückkaufswert, etwa Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Reine Risikoversicherungen fallen nicht darunter.

Was ist der Unterschied zwischen FATCA und CRS?

Beide regeln den automatischen Datenaustausch über Finanzkonten. Der CRS gilt zwischen über 100 Ländern und richtet sich nach der Ansässigkeit. FATCA ist ein eigenes US-Gesetz, und die USA nehmen am CRS nicht teil.

Wenn du in den USA lebst und noch Geld in Deutschland hast, ist FATCA kein Grund, alle Konten aufzulösen. Ein deutsches Girokonto bleibt für Rente, Versicherungen und Besuche in der alten Heimat praktisch. Entscheidend ist, dass deine eigenen Meldungen zu dem passen, was die Bank ohnehin übermittelt. Dann ist der Brief mit der Selbstauskunft nur noch ein Formular unter vielen, und ich wünsche dir, dass es dabei bleibt.

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