Doppelbesteuerungsabkommen USA: Wer wo Steuern zahlt und wie du doppelte Steuern vermeidest (Stand 2026)

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA verhindert doppelte Steuern, aber nicht doppelte Pflichten. So funktioniert es bei Lohn, Rente, Mieten und Konten.

Von Redaktion LebenInDenUSAVeröffentlicht 11 Min. Lesezeit
Doppelbesteuerungsabkommen USA: Wer wo Steuern zahlt und wie du doppelte Steuern vermeidest (Stand 2026)
Foto: Jakub Żerdzicki auf Unsplash

Nein, in aller Regel zahlst du nicht doppelt. Das Doppelbesteuerungsabkommen USA, kurz DBA, legt für jede Einkunftsart fest, welcher Staat zuerst besteuern darf. Der andere Staat stellt diese Einkünfte dann frei oder rechnet die gezahlte Steuer an. Eine doppelte Steuerbelastung entsteht meistens dort, wo jemand eine Meldepflicht übersieht oder ohne es zu merken in beiden Ländern ansässig bleibt.

Für uns Deutsche liegt der Haken woanders als erwartet. In Deutschland hängt die Steuerpflicht am Wohnsitz, die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Die USA besteuern dagegen ihre Staatsbürger und Green-Card-Inhaber weltweit, egal wo sie wohnen. Das Abkommen verhindert die doppelte Steuer, aber nicht die doppelte Steuererklärung. Genau dort tauchen Formulare auf, von denen in Deutschland nie jemand gehört hat.

Hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA?

Ja. Das DBA zwischen Deutschland und den USA wurde 1989 unterzeichnet und gilt seit 1991. Ein Protokoll von 2006, in Kraft seit Ende 2007, hat einige Bestimmungen geändert, vor allem bei Dividenden und beim Schutz vor Missbrauch. Das Protokoll ist fester Bestandteil des Abkommens. Wer den Text nachlesen will, findet ihn auf der Seite des Bundesfinanzministeriums unter den Doppelbesteuerungsabkommen.

Schon das Inhaltsverzeichnis des Abkommens liest sich wie eine Liste aller Einkunftsarten: Artikel 6 regelt Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, Artikel 7 die Gewinne von Unternehmen, Artikel 10 Dividenden, Artikel 11 Zinsen, Artikel 15 Arbeitslohn, Artikel 18 Renten. Artikel 23 beschreibt die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Artikel 24 garantiert die Gleichbehandlung, Artikel 25 regelt das Verständigungsverfahren zwischen den Finanzbehörden.

Was viele nicht wissen: Auf US-Seite deckt das Abkommen nur die Bundessteuer ab. Die Einkommensteuer der einzelnen Staaten fällt nicht darunter, und manche Staaten erkennen DBA-Regeln für ihre eigene Steuer nicht an. Wer in einem Staat mit hoher State Income Tax wohnt, sollte das einplanen.

Zwei Abgrenzungen noch. Erbschaften und Schenkungen regelt ein eigenes Abkommen von 1980, das wir im Artikel zur Erbschaftssteuer behandeln. Und wer aus Österreich kommt, für den gilt das Abkommen zwischen Österreich und den USA. Die Logik ist ähnlich, die Details unterscheiden sich, daher sind die Artikelnummern hier nicht auf Österreich übertragbar.

Wie funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen bei zwei Wohnsitzen?

Der Ausgangspunkt ist immer nationales Recht. Deutschland besteuert dich unbeschränkt, wenn du hier einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, also länger als sechs Monate im Land bist. Die USA behandeln dich als Steuerinländer, wenn du eine Green Card hast oder den Substantial Presence Test erfüllst, den Anwesenheitstest des Internal Revenue Code. Dafür zählen alle Tage im laufenden Jahr, ein Drittel der Tage im Vorjahr und ein Sechstel der Tage im Vorvorjahr. Ab 183 Tagen in dieser Rechnung, bei mindestens 31 Tagen im laufenden Jahr, bist du Resident.

Erfüllst du beide Definitionen, entscheidet Artikel 4 des DBA über die Ansässigkeit. Die Tie-Breaker-Regeln werden streng nacheinander geprüft:

  1. Ständige Wohnstätte: Wo steht dir dauerhaft eine Wohnung zur Verfügung?
  2. Mittelpunkt der Lebensinteressen: Wo sind Familie, Arbeit, Vermögen, soziale Bindungen?
  3. Gewöhnlicher Aufenthalt: Wo hältst du dich überwiegend auf?
  4. Staatsangehörigkeit: Welchen Pass hat die Person?
  5. Verständigungsverfahren: Die Behörden beider Staaten einigen sich.

Wer im Sinne des DBA in einem Vertragsstaat ansässig ist, gilt im anderen Vertragsstaat nur noch für bestimmte Einkünfte als steuerpflichtig, etwa für eine Immobilie, die dort liegt.

Warum bleiben US-Bürger und Green-Card-Inhaber trotzdem in den USA steuerpflichtig?

Hier wird es für viele Familien ungemütlich. Artikel 1 Absatz 4 enthält die sogenannte Saving Clause, die Vorbehaltsklausel. Danach dürfen die USA ihre Staatsbürger so besteuern, als gäbe es das Abkommen nicht. Wohnst du als Amerikaner in Deutschland, musst du also trotzdem jedes Jahr eine US-Steuererklärung abgeben.

Die Saving Clause hat Ausnahmen, aufgelistet in Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe a und Buchstabe b. Dazu gehören unter anderem die Methoden zur Anrechnung nach Artikel 23 und die Regel zur gesetzlichen Rente. Die Doppelbesteuerung wird also trotzdem vermieden, nur über die Anrechnung statt über einen Verzicht der USA.

Green-Card-Inhaber haben eine Sonderstellung. Sie könnten sich über den Tie-Breaker als in Deutschland ansässig erklären, mit Formular 8833 beim IRS. Das kann aber als Aufgabe des Daueraufenthalts gewertet werden und bei langjährigen Green-Card-Inhabern sogar eine Wegzugsbesteuerung auslösen. Das ist keine Entscheidung, die man nebenbei trifft.

Welcher Staat besteuert welche Einkünfte?

Die folgende Tabelle zeigt die Grundregeln für eine Person, die im Sinne des DBA in den USA ansässig ist und Einkünfte aus Deutschland hat. Umgekehrt gilt die Logik spiegelbildlich.

Einkunftsart Artikel Wer darf besteuern? Was du wissen musst
Arbeitslohn 15 Staat, in dem du arbeitest 183-Tage-Regel pro Kalenderjahr, dazu Arbeitgeber und Betriebstätte
Mieteinnahmen aus deutscher Immobilie 6 Belegenheitsstaat Deutschland USA besteuern mit und rechnen die deutsche Steuer an
Dividenden 10 Wohnsitzstaat, Quellenstaat maximal 15 % 5 % bei Beteiligung einer Gesellschaft ab 10 %
Zinsen 11 Nur der Wohnsitzstaat keine Quellensteuer nach dem Abkommen
Gewinne aus Veräußerung von Immobilien 13 Belegenheitsstaat Wohnsitzstaat rechnet an
Gewinne aus Veräußerung von Aktien 13 Wohnsitzstaat Ausnahme bei Betriebsvermögen einer Betriebsstätte
Gesetzliche Rente 18 Nur der Staat, der zahlt gilt auch für US-Bürger
Betriebsrenten, private Vorsorge 18 Wohnsitzstaat Sonderregeln bei geförderten Verträgen
Beamtenpension 19 Deutschland als zahlender Staat Ausnahme für US-Staatsbürger

Bei Dividenden aus Deutschland behält die Bank zunächst die volle Kapitalertragsteuer mit Solidaritätszuschlag ein, zusammen 26,375 %. Die Differenz zu den 15 % des DBA holst du dir beim Bundeszentralamt für Steuern zurück, Antrag über bzst.de. Bei US-Dividenden für Deutsche reicht das Formular W-8BEN beim Broker, dann werden statt 30 nur 15 % einbehalten. Für Ausschüttungen eines RIC, einer Regulated Investment Company wie den meisten US-Investmentfonds, sowie von REITs gelten Sonderregeln, der ermäßigte Satz von 5 % greift dort nicht.

Bei Zinsen gilt: Zinsen von einem deutschen Konto unterliegen für Nichtansässige meist keiner deutschen Steuer, weil die Bank keine Abgeltungsteuer einbehält, sobald sie weiß, dass du im Ausland lebst. Das setzt voraus, dass du ihr den Umzug meldest.

Wie verhindert das DBA die doppelte Steuer konkret?

Artikel 23 regelt zwei Methoden, und jedes Land nutzt seine eigene.

Deutschland arbeitet oft mit der Freistellung mit Progressionsvorbehalt. Bist du in Deutschland ansässig und hast US-Einkünfte, etwa aus einer Tätigkeit vor Ort oder aus einer Betriebsstätte, sind diese in Deutschland steuerfrei. Sie erhöhen aber deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen. Bei Arbeitslohn verlangt das Finanzamt außerdem einen Nachweis, dass die USA tatsächlich besteuert haben. Bei Dividenden rechnet Deutschland die US-Quellensteuer an.

Die USA rechnen in der Regel an. Mit dem Foreign Tax Credit, Formular 1116, ziehst du die in Deutschland gezahlte Steuer von deiner US-Steuer ab. Weil die deutsche Steuer meist höher ist, bleibt auf US-Seite oft nichts übrig.

Für US-Bürger und Green-Card-Inhaber, die im Ausland leben, gibt es alternativ die Foreign Earned Income Exclusion mit Formular 2555. Damit bleibt ausländisches Arbeitseinkommen bis zu einem Höchstbetrag ganz außen vor, für das Steuerjahr 2026 sind das 132.900 Dollar. Für dasselbe Einkommen kannst du nicht beides kombinieren. Für Deutsche, die in den USA leben, spielt die Exclusion keine Rolle, sie ist nur für Amerikaner im Ausland gedacht.

Die aktuellen Beträge stehen auf irs.gov, sie ändern sich jedes Jahr.

Was sind FBAR und FATCA, und was musst du melden?

Wer in den USA steuerlich ansässig ist, muss nicht nur Einkünfte erklären, sondern auch Vermögen im Ausland melden. Das gilt nicht nur für Amerikaner, sondern genauso für Deutsche mit Visum, die als Resident gelten. Aus Deutschland kennen wir nichts Vergleichbares.

Was ist FBAR?

Der FBAR, Report of Foreign Bank and Financial Accounts, ist das Formular FinCEN 114. Du reichst ihn ein, wenn die Summe all deiner ausländischen Konten irgendwann im Jahr über 10.000 Dollar lag. Es zählt die Summe, nicht das einzelne Konto. Girokonto, Tagesgeld, Depot und auch Konten, für die du nur eine Vollmacht hast, werden zusammengerechnet.

Die Frist ist der 15. April, mit automatischer Verlängerung bis 15. Oktober. Abgegeben wird elektronisch über das BSA E-Filing System von FinCEN, nicht zusammen mit der Steuererklärung. Der FBAR kostet keine Steuer, aber wer ihn vergisst, riskiert Strafen im fünfstelligen Bereich pro Jahr.

Was ist FATCA und Formular 8938?

FATCA ist das US-Gesetz, das ausländische Banken zur Meldung von US-Kunden verpflichtet. Warum deine deutsche Bank deshalb nach der US-Steuernummer fragt, erklären wir im eigenen FATCA-Artikel. Für dich zählt hier vor allem Formular 8938, das du mit der Steuererklärung abgibst.

Die Grenzen liegen höher als beim FBAR. Lebst du in den USA und bist ledig, gilt die Pflicht ab 50.000 Dollar zum Jahresende oder 75.000 Dollar zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung doppelt so viel. Für Amerikaner im Ausland sind die Grenzen nochmals deutlich höher. Wichtig: Formular 8938 ersetzt den FBAR nicht. Viele müssen beide einreichen, für dieselben Konten.

Welche Fehler führen trotz DBA zu doppelten Steuern?

Der häufigste Fehler ist die behaltene Wohnung. Wer nach Amerika zieht und die Wohnung in Deutschland nicht kündigt, hat dort weiter einen Wohnsitz und bleibt unbeschränkt steuerpflichtig. Der Tie-Breaker kann die Ansässigkeit zwar den USA zuweisen, aber das Finanzamt sieht das nicht automatisch. Ohne saubere Abmeldung und klare Belege, wo dein Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt, landest du schnell in zwei Steuerverfahren gleichzeitig.

Zweiter Klassiker: deutsche Fonds und ETFs. Aus US-Sicht ist ein in Europa aufgelegter Fonds ein PFIC, eine Passive Foreign Investment Company. Für solche Vermögenswerte verlangt der IRS Formular 8621 und besteuert Gewinne oft deutlich ungünstiger als bei US-Fonds. Das DBA ändert daran nichts. Wer seinen Sparplan aus Deutschland einfach weiterlaufen lässt, erlebt beim ersten Verkauf eine teure Überraschung.

Dritter Punkt: Riester. Die staatliche Förderung ist an die Steuerpflicht in Deutschland bzw. innerhalb der EU geknüpft. Wer die EU dauerhaft verlässt, riskiert, dass Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden. In den USA gibt es für den Vertrag zudem keine Steuerbegünstigung. Welche Regeln für deinen Vertrag gelten, sagt dir der Anbieter.

Vierter Punkt, oft übersehen: Wer eine wesentliche Beteiligung an einer Gesellschaft hält, ab 1 % am Kapital, kann beim Wegzug in Deutschland eine Wegzugsbesteuerung auslösen. Das gilt auch, wenn du die Anteile gar nicht verkaufst. Bei einer Beteiligung an einer Personengesellschaft oder an einem Unternehmen mit eigener Geschäftseinrichtung im Ausland kommen weitere Fragen zur Betriebstätte dazu, die nur ein Fachmann sauber prüft.

Insidertipp

Leg dir für das Umzugsjahr einen Ordner mit drei Dingen an: die Abmeldebestätigung vom Bürgeramt, den gekündigten oder untervermieteten Mietvertrag und einen Kalender mit deinen Aufenthaltstagen in beiden Ländern. Diese drei Belege beantworten fast jede Rückfrage zur Ansässigkeit, egal ob vom Finanzamt oder vom IRS. Wer das Jahr später rekonstruieren muss, scheitert meist an den Tagen.

Und melde deiner deutschen Bank den Wohnsitzwechsel aktiv. Erst dann stimmen Steuereinbehalt und Freistellungsauftrag.

FAQ

Wie versteuere ich mein Gehalt aus den USA in Deutschland?

Das hängt davon ab, wo du ansässig bist und wo du arbeitest. Lebst du in Deutschland und arbeitest remote für einen US-Arbeitgeber, besteuert Deutschland den Lohn, weil die Arbeit hier stattfindet. Lebst du in Deutschland und arbeitest länger als 183 Tage im Kalenderjahr in den USA, dürfen die USA besteuern. Deutschland stellt den Lohn dann frei und wendet den Progressionsvorbehalt an. Bist du komplett in die USA gezogen, hat Deutschland auf dein US-Gehalt keinen Zugriff.

Wie wird die deutsche Rente in den USA besteuert?

Die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung darf nach Artikel 18 nur Deutschland besteuern. Du gibst sie in der US-Steuererklärung an, sie bleibt dort aber steuerfrei, auch für US-Bürger. In Deutschland ist dafür das Finanzamt Neubrandenburg zuständig, das alle Rentner im Ausland betreut. Betriebsrenten und private Renten besteuern dagegen die USA als Wohnsitzstaat.

Wann muss man doppelt Steuern zahlen?

Echte Doppelbesteuerung entsteht vor allem bei State Income Tax, die das DBA nicht abdeckt, bei abweichender Einordnung von Einkünften in beiden Ländern und bei Fristversäumnissen, wenn eine Anrechnung nicht mehr möglich ist. In strittigen Fällen kannst du das Verständigungsverfahren nach Artikel 25 beantragen. Das dauert allerdings oft Jahre.

Brauche ich zwei Steuerberater?

Oft ja. Ein deutscher Steuerberater kennt das deutsche Recht, ein amerikanischer CPA oder Enrolled Agent die US-Vorschriften. Ideal ist eine Kanzlei mit Erfahrung in beiden Systemen, die die Erklärungen aufeinander abstimmt. Bei Fragen zu deinem Einzelfall sind auch das Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und der IRS die richtigen Ansprechpartner.

Das Abkommen schützt dich besser, als die Formularflut vermuten lässt. Die meisten teuren Fehler entstehen nicht im DBA selbst, sondern in den ersten Monaten nach dem Umzug, wenn Wohnung, Konten und Sparpläne einfach weiterlaufen. Wer diese Dinge früh sortiert, hat danach jedes Jahr nur noch Routine vor sich. Viel Erfolg bei deinem Neustart und bei der ersten Steuererklärung auf beiden Seiten des Atlantiks.

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