Am 26. September 2021 findet in Deutschland die Wahl zum 20. Bundestag statt. An der Bundestagswahl dürfen Deutsche, die in Deutschland gemeldet sind, teilnehmen. Aber auch Auslandsdeutsche (Deutsche die nicht in Deutschland gemeldet sind) können wählen, müssen allerdings rechtzeitig einen Antrag auf das Eintragen in das Wählerverzeichnis stellen.
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Wie kann ich als Auslandsdeutscher an der Bundestagswahl teilnehmen?
Bevor ich darauf eingehe, wie du bei der Bundestagswahl wählen kannst, erst einmal die Voraussetzungen, um als Auslandsdeutscher wahlberechtigt zu sein.
Voraussetzungen um als Auslandsdeutscher wahlberechtigt zu sein
- Du bist volljähriger Deutscher, nicht von der Wahl ausgeschlossen, lebst dauerhaft im Ausland und bist nicht in Deutschland gemeldet.
- Du musst entweder nach deinem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, nicht länger als vor 25 Jahren – oder- du bist persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von ihnen betroffen.
Wie funktioniert die Bundestagswahl für Auslandsdeutsche?
Wahlberechtigte Deutsche, die in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Bist du wahlberechtigt, aber nicht in Deutschland gemeldet, musst du erst einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis stellen. Dann wirst du den Wahlschein und die Wahlunterlagen für die Briefwahl zugesendet bekommen und kannst mit diesen wählen.
Wo erhält man das Antragsformular für das Eintragen ins Wählerverzeichnis?
Ein halbes Jahr vor der Wahl kannst du den Antrag für das Eintragen ins Wählerverzeichnis auf der Internetseite des Bundeswahlleiters herunterladen. Du wirst mit dem Antragsformular auch Ausfüllhinweise und ein Merkblatt.
Welche Frist muss man beachten?
Der Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis muss bis zum 5. September 2021 bei der zuständigen Gemeinde eingehen.
Wie kann man sich über Wahlen an denen man als Auslandsdeutscher teilnehmen kann informieren lassen?
Du kannst dich beim Auswärtigem Amt in eine Krisenvorsorgeliste eintragen lassen und deine E-Mail-Adresse angeben. Dann wirst du vor der Bundestags- und Europawahl informiert.
Deutsche die nur vorübergehend im Ausland sind
Solltest du während der Wahl am 26. September nur vorübergehend im Ausland sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben, kannst du per Briefwahl teilnehmen.