Verzicht auf die Interviewpflicht für bestimmte Nichteinwanderungsvisa in die USA

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Interview für Visum USA

Bei der Beantragung für ein Visum in die USA gibt es einige Dinge, die man erledigen muss. Ich erinnere mich noch gut an die Berge von Formularen zum Ausfüllen, die Impfungen, den Arzttermin und dann, wenn man es schon fast geschafft hat, abschließend noch das Interview in der amerikanischen Botschaft. Für einige Visas wird das Interview nun unter bestimmten Herausforderungen 2022 wegfallen.

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Der US-Außenminister hat in Absprache mit dem Department of Homeland Security Konsularbeamte ermächtigt, bis Ende 2022 wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert für bestimmte Nichteinwanderungsvisa-Antragsteller, deren Petition von den US-Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörden genehmigt wurde, vorübergehend auf die persönliche Anhörungspflicht zu verzichten.

Welche Visas sind von dem vorübergehenden Verzicht auf die Interviewpflicht betroffen?

Die Regelung gilt für Zeitarbeitskräfte, die H-1-, H-3, H-4-, L-, O-, P- und Q-Visa beantragen. Zudem wurden auch die zuvor genehmigten Richtlinien zum Verzicht auf das Visumgespräch für bestimmte Studenten, Professoren, Forschungswissenschaftler, Kurzzeitwissenschaftler oder Spezialisten (F-, M- und akademische J-Visumantragsteller) auch verlängert.

Bei diesen Visas können die Konsularbeamte nun unter bestimmten Bedingungen nach eigenem Ermessen auf die Interviewpflicht für den Antragsteller verzichten.

Bedingungen:

  • H-1, H-3, H-4, L-, O-, P- und Q-Visaantragsteller
  • Es wurde zuvor schon irgendeine Art von Visum ausgestellt
  • Es wurde noch nie ein Visum verweigert, außer eine solche Verweigerung wurde überwunden oder aufgehoben
  • Es besteht kein offensichtliches oder potenzielles Verbot
  • Antrag muss von dem Land des Wohnortes oder Nationalität gestellt werden

ODER

  • Erster H-1, H-3, H-4, L, O, P oder Q oder F-, M- und akademische J-Visumantragsteller für Bürger die Staatsangehörige eines Landes sind, das am Visa Waiver Program teilnimmt (D, CH, AT ist dabei)
  • Es besteht kein offensichtliches oder potenzielles Verbot oder Sperre
  • Es wurde kürzlich zuvor mit einem ESTA in die USA gereist
  • Antrag muss von dem Land des Wohnortes oder Nationalität gestellt werden

Zudem wurde auch für bestimmten H-2-Antragstellern (landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Arbeitnehmer auf Zeit) wo auf die Anhörung verzichtet wurde diese Regelung ebenfalls bis Ende 2022 verlängert. Antragsteller, die ein Visum innerhalb von 48 Monaten nach Ablauf erneuern, können ebenfalls von der Anhörung befreit werden.

Ich habe diesen Beitrag nach bestem Wissen geschrieben, empfehle aber zusätzlich noch auf der offiziellen Seite von travel.state.gov dazu zu lesen.

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