
Allerheiligen und Allerseelen
Allerheiligen am 1. November, ist ein katholischer Feiertag, an dem auch den nicht heiliggesprochenen Menschen gedacht wird.
Ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland ist dies nur in Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz. Dort dürfen an diesem Tag keine Tanzveranstaltungen stattfinden.
Gedenke der Verstorbenen an Allerseelen.
Allerseelen am 2. November ist ein christlicher Feiertag, aber kein gesetzlicher Feiertag. An diesem Tag wird Verstorbenen gedacht und Gräber besucht und gesegnet.