Europawahl aus dem Ausland für Auslandsdeutsche

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Europawahl für Auslandsdeutsche

Auch aus dem Ausland kannst du an der Europawahl teilnehmen.

Europawahl für Auslandsdeutsche

Am 26. Mai 2019 ist die Europawahl in Deutschland und vielleicht möchtest du auch aus dem Ausland deine Stimme abgeben. Als Auslandsdeutscher, der nicht mehr in Deutschland gemeldet ist, bist du nicht mehr automatisch im Wahlverzeichnis. Aber du kannst einen Antrag stellen, um ins Wahlverzeichnis eingetragen zu werden. Lese hier, ob du die Voraussetzungen dafür erfüllst und bis wann du diesen Antrag stellen musst.

Kannst du dich ins deutsche Wahlverzeichnis eintragen lassen?

Briefwahl

Wenn du an der Europawahl nicht teilnehmen kannst, weil du dich kurzfristig, zum Beispiel für einen Urlaub, im Ausland befindest, kannst du an mit einer Briefwahl teilnehmen.

Auslandsdeutsche in EU-Ländern

Wenn du seit mindestens drei Monaten in einem der EU-Mitgliedsstaaten lebst, kannst du entweder in Deutschland oder deinem jetzigem Wohnort, wählen. Dazu mehr auf der offiziellen Seite des Bundeswahlleiters.

Voraussetzung um sich im Wahlverzeichnis für die Europawahl eintragen zu lassen aus Nicht-EU-Staaten

  • Man muss nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben.
  • Dieser Aufenthalt darf nicht länger als 25 Jahre zurückliegen.
  • Es gibt eine Ausnahme, wenn man Vertrautheit mit den deutschen Verhältnissen hat, dazu mehr auf der offiziellen Seite.
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Antrag für die Eintragung ins Wahlverzeichnis für die Europawahl

Du kannst dir den Antrag als Pdf von der offiziellen Seite herunterladen.

Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland senden den ausgefüllten Antrag dann an die Gemeinde in Deutschland, wo sie zuletzt gemeldet waren. Für Auslandsdeutsche, die nie 3 Monate in Deutschland gelebt hatten, ist das Bezirksamt Berlin Mitte zuständig.

Frist

Der Antrag muss bis spätestens 5. Mai 2019 in der zuständigen Gemeinde eingehen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Wie wählt man dann?

Nach dem du dich in das Wahlverzeichnis eintragen hast lassen, wirst du deine Wahlkarte mit den Unterlagen für die Briefwahl erhalten. Damit kannst du dann per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

Wie erfährt man rechtzeitig von Wahlen?

Lasse dich beim Auswärtigen Amt in die Krisenvorsorgeliste eintragen, damit wirst du auch über zukünftige Wahlen, an denen du aus dem Ausland teilnehmen kannst, informiert.

Mehr auf der offiziellen Seite des Bundeswahleiters

Mehr Informationen zu diesem Thema, findest du auf der offiziellen Seite des Bundeswahlleiters.

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